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OVG Bremen, 25.02.1991 - 2 B 33/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung des Rechtszuges; Erledigung des Verfahrens
Verfahrensgang
- VG Bremen, 08.02.1991 - 3 A 209/80
- OVG Bremen, 25.02.1991 - 2 B 33/91
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 04.07.2002 - 3 TJ 2716/01
Verhandlungsgebühr bei Beendigung durch anderweitige Erledigung - Ruhensbeschluss …
Anderweitige Erledigung im Sinne der genannten Vorschrift tritt ein, wenn das Verfahren infolge längeren Nichtbetreibens des Prozesses tatsächlich zum Stillstand gekommen ist (OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.1991 - 2 B 33/91 - JurBüro 1991, 929). - FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12
Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren …
Anderweitige Erledigung im Sinne der genannten Vorschrift tritt ein, wenn das Verfahren infolge längeren Nichtbetreibens des Prozesses tatsächlich zum Stillstand gekommen ist ( OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.1991 - 2 B 33/91 - JurBüro 1991, 929 ). - OVG Bremen, 13.02.1998 - 1 S 33/97
Anderweitige Erledigung; Nichtbetreiben; Stillstand
"Durch anderweitige Erledigung beendet" ist ein Verfahren, wenn es infolge längeren Nichtbetreibens tatsächlich zum Stillstand gekommen und mit seiner Fortsetzung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (im Anschl an OVG Bremen, B. v. 25.2.1991, 2 B 33/91 , JurBüro 1991, 929).