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   OVG Bremen, 25.02.1991 - 2 B 33/91   

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https://dejure.org/1991,8359
OVG Bremen, 25.02.1991 - 2 B 33/91 (https://dejure.org/1991,8359)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.02.1991 - 2 B 33/91 (https://dejure.org/1991,8359)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 1991 - 2 B 33/91 (https://dejure.org/1991,8359)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung des Rechtszuges; Erledigung des Verfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 04.07.2002 - 3 TJ 2716/01

    Verhandlungsgebühr bei Beendigung durch anderweitige Erledigung - Ruhensbeschluss

    Anderweitige Erledigung im Sinne der genannten Vorschrift tritt ein, wenn das Verfahren infolge längeren Nichtbetreibens des Prozesses tatsächlich zum Stillstand gekommen ist (OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.1991 - 2 B 33/91 - JurBüro 1991, 929).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12

    Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren

    Anderweitige Erledigung im Sinne der genannten Vorschrift tritt ein, wenn das Verfahren infolge längeren Nichtbetreibens des Prozesses tatsächlich zum Stillstand gekommen ist ( OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.1991 - 2 B 33/91 - JurBüro 1991, 929 ).
  • OVG Bremen, 13.02.1998 - 1 S 33/97

    Anderweitige Erledigung; Nichtbetreiben; Stillstand

    "Durch anderweitige Erledigung beendet" ist ein Verfahren, wenn es infolge längeren Nichtbetreibens tatsächlich zum Stillstand gekommen und mit seiner Fortsetzung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (im Anschl an OVG Bremen, B. v. 25.2.1991, 2 B 33/91 , JurBüro 1991, 929).
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